Handelsbedingungen » Scandi-Roc
Information

Handelsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Handelsbedingungen.

1. VERWENDUNG

1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Scandi-Roc ApS(hiernach Scandi-Roc genannt) und dem Käufer geschlossen werden, es sei denn, Scandi-Roc stimmt einer anderen Vertragsgrundlage zu.

1.2. Die etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers etc. sind für Scandi-Roc nicht verbindlich.

1.3. Scandi-Roc ist berechtigt, diese Verkaufs- und Lieferbedingungen fristlos zu ändern

2. ANGEBOT, AUFTRAG UND ANNAHME

2.1. Angebote sind 10 Werktage ab dem Angebotsdatum gültig, es sei denn, Anderweitiges ist angegeben.Jedes Angebot wird vorbehaltlich von Zwischenverkauf erteilt.

2.2. Aufträge und Bestellungen des Käufers sind für Scandi-Roc nicht verbindlich, bis die schriftliche Auftragsbestätigung beim Käufer eingegangen ist.

2.3. Falls die Auftragsbestätigung von Scandi-Roc mit der Bestellung des Käufers nicht übereinstimmt, so muss der Käufer sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung hiergegen Widerspruch erheben. Anderenfalls ist die Auftragsbestätigung für den Käufer verbindlich.

3. ZEICHNUNGEN UND BESCHREIBUNGEN

3.1. Alle Auskünfte über Gewicht, Abmessungen, Kapazität, Daten technischer und anderer Art sowiePreise, die aus Katalogen, Inseraten, Angeboten, Bildunterlagen, Homepages, Preislisten etc. hervorgehen, sind annähernd angegeben und stellen keine Art von Garantie oder Zusicherung dar.

4. SCANDI-ROCS LIEFERUNG SOWIE BERATUNG

4.1. Alle Immaterialgüterrechte, Eigentumsrechte, Zeichnungen, Skizzen, technischen Spezifikationen, Voranschläge etc. sind das Eigentum von Scandi-Roc und dürfen ohne die vorherige Zulassung von Scandi-Roc nicht kopiert oder Dritten überlassen werden. Die gelieferten Produkte dürfen auch nicht hergestellt, nachgeahmt oder Dritten für diese Zwecke überlassen werden.

4.2. Zeichnungen, die Scandi-Roc für den Gebrauch im Zusammenhang mit Angeboten erstellt hat, müssen auf Aufforderung zurückgegeben werden.

4.3. Scandi-Roc übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Beratung über die Wahl und den Einsatz von Scandi-Rocs Produkten.

5. ORT DER LIEFERUNG

5.1. Die Lieferung erfolgt Ex Works vom Geschäftssitz der Scandi-Roc, vgl. Incoterms 2010, es sei denn, es liegt eine andere schriftliche Vereinbarung vor.

6. PREISE

6.1. Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Steuern und Abgaben sowie in DKK, es sei denn, ein Anderes wurde vereinbart.

6.2. Scandi-Roc behält sich das Recht vor, die angenommenen Preise im Falle von Änderungen der Währungskurse, Materialpreise, Produktionskosten, Arbeitslöhne, Transportkosten, Zollsätze sowie im Falle Force Majeure anzupassen, vgl. auch Punkt Fejl! Henvisningskilde ikke fundet..

7. WAREN AUF PROBE

7.1. Scandi-Roc verhandelt und produziert Beton-, Granit-, Schiefer- und andere Natursteinprodukte. Ausgelieferte Proben sind lediglich als richtungsgebende Beispiele der Produkte zu betrachten, weshalb Abweichungen in Bezug auf sowohl Farbe als auch Struktur vorkommen können.

7.2. Waren auf Probe werden nur nach vorhergehender Vereinbarung mit Scandi-Roc zugestellt, und nur falls der Käufer sowohl die Fracht für die Lieferung von Scandi-Roc als auch für eine etwaige Rücksendung zahlt.

7.3. Falls der Käufer das Produkt nach beendeter Probeperiode nicht zurücksendet, wird das Produkt nach Ablauf der Probezeit entsprechend diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen und aufgrund der jeweiligen Preisliste von Scandi-Roc automatisch in Rechnung gestellt.

7.4. Der Käufer haftet während der Probezeit für das Produkt und für dessen Versicherung.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

8.1. Scandi-Roc ist berechtigt, dem Käufer sämtliche Lieferungen, die erfolgt sind, oder die von Scandi-Roc als zur Lieferung bereit angezeigt wurden, unter der Voraussetzung in Rechnung zu stellen, dass der vereinbarte Liefertermin eingetroffen ist.

8.2. Die Zahlung muss vor dem auf der Rechnung angegebenen Datum erfolgen. Ist kein spezifisches Datum angegeben, hat die Zahlung netto bar bei der Lieferung zu erfolgen, sofern die Vertragsparteien nichts Anderweitiges vereinbart haben.

8.3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat Scandi-Roc Anspruch auf Verzinsung des jeweils schuldigen Betrags ab dem Rechnungsdatum mit einem Zinssatz von 2 % je angefangenen Monat. Zahlungen werden zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und danach auf die Hauptforderung verrechnet.

9. ZURÜCKBEHALTUNG UND AUFRECHNUNG

9.1. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder Aufrechnung gegen Forderungen von Scandi-Roc vorzunehmen.

9.2. Sollte der Käufer in Zahlungsverzug geraten, ist Scandi-Roc berechtigt, jede Leistung zurückzubehalten und gegen jede Forderung Aufrechnung vorzunehmen, die Scandi-Roc etwa verpflichtet sein sollte, dem Käufer zu leisten oder zu zahlen, ungeachtet ob die Leistung oder die Forderung den konkreten Vertrag betrifft. Darüber hinaus ist Scandi-Roc berechtigt, jeden dem Käufer gehörenden Gegenstand zurückzubehalten, den Scandi-Roc direkt oder indirekt als Folge des Geschäftsverkehrs oder des Vertrags in ihrem Besitz hat.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1. Scandi-Roc behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Befriedigung aller Ansprüche, gleich an welchen Rechtsgrund.

10.2. Es ist der Käufer untersagt, der Vorbehaltsgegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Sollten Dritte die gelieferte Ware pfänden, beschlagnahmen oder in sonstiger Weise darauf zugreifen, ist der Kunde verpflichtet, Scandi-Roc unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

10.3. Veräuβert der Käufer Vorbehaltsgegenstand weiter, so tritt der Käufer bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf gegen seinen Käufer/Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Scandi-Roc ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird der Vorbehaltsgegenstand zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräuβert, ohne dass für den Vorbehaltsgegenstand ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an Scandi-Roc ab, der dem vom Scandi-Roc in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsgegenstand entspricht.

11. LIEFERZEIT ETC.

11.1. Die Lieferzeit geht aus der Auftragsbestätigung hervor. Falls eine Lieferverzögerung auf einen der im Punkt Fejl! Henvisningskilde ikke fundet. angegebenen Umstände oder auf Handlungen oder Unterlassungen des Käufers zurückzuführen ist, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

11.2. Bei Lieferverzögerung muss der Käufer sofort schriftlich und spezifiziert Mängelrüge erstatten. Falls die diesbezügliche Mitteilung nicht sofort nach Eintritt der Verzögerung erteilt wird, so entfällt jeder Schadensersatzanspruch des Käufers aufgrund der Verzögerung.

11.3. Ungeachtet ob der Käufer den Vertrag festhält oder im Falle einer wesentlichen Verzögerung den Vertrag aufhebt, so kann Scandi-Roc dem Käufer gegenüber, darunter wegen Tagesbußen, Vertragsstrafen, Produktionseinbußen, Verdienstausfall, Gewinnausfall oder sonstiger indirekter Folgen oder Folgeschäden, nie zum Schadensersatz verpflichtet werden. Die Schadensersatzforderung ist im Übrigen auf jeden Fall auf die Kaufsumme ohne Mehrwertsteuer der verzögerten Produkte beschränkt.

11.4. Im Übrigen gilt der Haftungsausschluss gemäß Punkt 15.

12. ANNAHMEVERZUG

12.1. Unterlässt es der Käufer nach Eintritt des Liefertermins, die Produkte abzuholen oder den Versandauftrag zu erteilen, so ist Scandi-Roc berechtigt, die Produkte zu Lasten des Käufers zu lagern und zu versichern, sowie die Rechnung für die Lieferung zu übersenden.

12.2. Unterlässt es der Käufer trotz schriftlicher Aufforderung, die Produkte abzuholen, so ist Scandi-Roc berechtigt – auch falls es sich um eine Sonderanfertigung entsprechend den Anweisungen oder Spezifikationen des Käufers handelt – die Produkte auf Rechnung des Käufers so vorteilhaft wie möglich zu verkaufen.

13. MÄNGELHAFTUNG UND MÄNGELRÜGE

13.1. Der Käufer muss sofort nach Eingang der Produkte die Lieferung überprüfen um sicherzustellen, dass diese einwandfrei und vertragsgemäß ist. Falls der Käufer die angegebene Prüfung nicht durchführt und nicht wegen Mängel Mängelrüge erstattet, die der Kunde hätte feststellen müssen, so gilt die Lieferung als vertragsgemäß und als vom Käufer angenommen.

13.2. Scandi-Roc muss etwaige Mängelrügen binnen zwei Wochen nach Eingang der Lieferung beim Käufer erhalten.

13.3. Mängelrügen müssen 1) sofort, nachdem der Mangel festgestellt wird oder hätte festgestellt werden müssen, 2) schriftlich erteilt werden, und 3) es muss spezifiziert sein, welche Mängel geltend gemacht werden. Ansonsten entfällt jeder Schadensersatzanspruch des Käufers wegen des Mangels.

13.4. Die Mängelrüge bewirkt nicht, dass der Käufer berechtigt ist, die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einzuhalten.

13.5. Falls die Lieferung mit Mängeln behaftet ist, ist Scandi-Roc berechtigt, den Mangel durch Ersatzlieferung abzuhelfen. Falls der Mangel behoben wird, kann der Käufer keine sonstige Abhilfe, eine anteilige Ermäßigung oder Schadensersatzzahlung geltend machen.

13.6. Scandi-Roc schließt auf alle Fälle jede Haftung für Tagesbußen und Vertragsstrafen, Betriebsverluste, Entgeltausfall, Verdienstausfall und sonstige indirekte Verluste oder Folgeschäden aus. Die Haftung von Scandi-Roc kann zu keinem Zeitpunkt den Rechnungspreis ohne Mehrwertsteuer für die mangelhaften Produkte übersteigen.

14. PRODUKTHAFTUNG

14.1. Scandi-Roc ist durch den Käufer in dem Umfang schadlos zu halten, in dem Scandi-Roc Dritten gegenüber die Haftung für solche Schäden oder Verluste auferlegt wird, für die Scandi-Roc entsprechend den Punkten 14.2-14.3 dem Käufer gegenüber die Haftung ausgeschlossen hat.

14.2. Scandi-Roc schließt jede Haftung für Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen aus. Im Übrigen haftet Scandi-Roc nur für Schäden aufgrund von Produkthaftung in dem von zwingenden Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Umfang.

14.3. Unter keinen Umständen kann die Schadensersatzhaftung von Scandi-Roc die Versicherungssumme der von Scandi-Roc abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung übersteigen.

14.4. Falls ein Dritter den Käufer entsprechend dem Punkt 14 in Anspruch nimmt, muss der Käufer sofort Scandi-Roc hiervon unterrichten.

15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

15.1. Scandi-Roc schließt unter allen Umständen jede Haftung für indirekte Schäden und Verluste jeder Art aus. Hierzu gehören Forderungen betreffend Tagesbußen oder Vertragsstrafen, wegen der ein Dritter den Käufer in Anspruch nimmt, sowie Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinnausfälle, Lieferausfälle oder ähnliche indirekte Verluste. Auch wenn Scandi-Roc im Einzelfall auf Forderungen oder Rechte gegenüber dem Käufer verzichten sollte, bewirkt dies nicht, dass Scandi-Roc auf derartige Forderungen oder Rechte in anderen Fällen als diesem konkreten Einzelfall verzichtet hat.

15.2. Die Haftung von Scandi-Roc kann unter keinen Umständen die Kaufsumme ohne Mehrwertsteuer gemäß dem Vertrag übersteigen. 

16. FORCE MAJEURE

16.1. Die Haftung von Scandi-Roc für Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung von Verträgen kann ausgeschlossen werden, falls dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter Höherer Gewalt wird jede Hinderung verstanden, die Scandi-Roc bei Schließung des Vertrages nicht in Betracht ziehen konnte oder in Betracht hätte ziehen können, und die die Erfüllung des Vertrages durch Scandi-Roc hindert oder für sie eine zu große Belastung darstellen würde, darunter Krieg, Terror, Aufruhr, zivile Unruhen, Regierungseingriffe oder Eingriffe öffentlicher Behörden, Brand, Streik, Aussperrung, Export- und/oder Importverbote, Mobilmachung, Vandalismus, Währungseinschränkungen, verzögerte und/oder fehlende Lieferungen von Zulieferern, Transporthinderungen, darunter Eishinderungen oder Transportunfälle, fehlende Energieversorgung und entsprechende Produktionsschwierigkeiten oder jede andere Ursache, die sich der Kontrolle von Scandi-Roc entzieht.

16.2. Sofern eine mangelfreie oder rechtzeitige Lieferung durch einen oder mehrere der obigen Umstände zwischenzeitlich verhindert wird, so verschiebt sich die Lieferung um einen der Dauer des Hindernisses entsprechenden Zeitraum zuzüglich eines den Umständen entsprechenden angemessenen Zeitraums für die Normalisierung der Umstände. Scandi-Roc muss in den obigen Fällen dem Käufer die Änderung oder die erwartete Änderung der Lieferzeit unverzüglich mitteilen. Die Lieferung zu einem auf diese Weise verschobenen Liefertermin gilt in jeder Hinsicht als rechtzeitig. Sofern zu erwarten ist, dass die die Lieferung verhindernden Umstände mehr als 12 Wochen andauern werden, sind sowohl Scandi-Roc als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzuheben, ohne dass dies als Nichterfüllung geltend gemacht werden kann und ohne, dass die eine Partei die jeweils andere Partei in Anspruch nehmen kann.

17. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

17.1. Jeder Streitfall der Parteien aus oder aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nach dänischem Recht zu entscheiden, indem die Vorschriften des Dänischen internationalen Privatrechts (Dansk International Privatret) keine Anwendung finden. Scandi-Roc entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob ein Streitfall durch Schiedsverfahren oder auf den ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden ist. Bei Anwendung des Schiedsverfahrens finden die Bestimmungen für die Verfahrensführung beim dänischen Schiedsgericht (Danish Arbitration) Anwendung. Das Schiedsgericht tritt in Esbjerg zusammen. Ist ein Streitfall auf den ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, ist der Gerichtsstand der allgemeine Gerichtsstand von Scandi-Roc.

Entschuldigung!

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